Rechtsprechung
   BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89, 2 BvR 1345/89, 2 BvR 146/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3860
BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89, 2 BvR 1345/89, 2 BvR 146/93 (https://dejure.org/1994,3860)
BVerfG, Entscheidung vom 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89, 2 BvR 1345/89, 2 BvR 146/93 (https://dejure.org/1994,3860)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 2 BvR 1339/89, 2 BvR 1345/89, 2 BvR 146/93 (https://dejure.org/1994,3860)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Einstufung eines kirchlich getragenes Krankenhauses als Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kirchlich getragene rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts - Krankenhaus betreiben - Beschaffungsgeschäften - Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs - Außenstehende Dritte - Wäschereivertrag - Gewerbebetrieb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1606
  • NVwZ 1995, 783 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    a) Bei den kirchlich getragenen Einrichtungen von Caritas und Diakonie umfaßt das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 140 GG/Art. 137 Abs. 3 WRV alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten diakonischen und caritativen Aufgaben zu treffen sind, z. B. Vorgaben struktureller Art, die Personalauswahl und die mit diesen Entscheidungen untrennbar verbundene Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 57, 220 >243<; 70, 138 >164<).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    Es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, daß die von den Gerichten vertretene Rechtsansicht auf sachfremden Erwägungen beruhen könnte (vgl. BVerfGE 62, 189 >192<; 67, 90 >94<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    a) Bei den kirchlich getragenen Einrichtungen von Caritas und Diakonie umfaßt das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 140 GG/Art. 137 Abs. 3 WRV alle Maßnahmen, die in Verfolgung der vom kirchlichen Grundauftrag her bestimmten diakonischen und caritativen Aufgaben zu treffen sind, z. B. Vorgaben struktureller Art, die Personalauswahl und die mit diesen Entscheidungen untrennbar verbundene Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens im Sinne kirchlichen Selbstverständnisses (vgl. BVerfGE 57, 220 >243<; 70, 138 >164<).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    Es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, daß die von den Gerichten vertretene Rechtsansicht auf sachfremden Erwägungen beruhen könnte (vgl. BVerfGE 62, 189 >192<; 67, 90 >94<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    Es ist weder dargelegt noch sonst ersichtlich, daß die von den Gerichten vertretene Rechtsansicht auf sachfremden Erwägungen beruhen könnte (vgl. BVerfGE 62, 189 >192<; 67, 90 >94<; 87, 273 >278 f.<).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    Schließlich ist auch gegen die knappe Begründung verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. nur BVerfGE 50, 287 >289 f.<).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Auszug aus BVerfG, 12.10.1994 - 2 BvR 1339/89
    Soweit der Bundesgerichtshof sowohl die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssachen als auch die Erfolgaussichten verneint hat, begegnet dies von Verfassungs wegen vor dem Hintergrund seiner Rechtsprechung zu der in Rede stehenden verjährungsrechtlichen Frage (BGHZ 95, 155 ff.) keinen Bedenken.
  • OLG Naumburg, 16.01.2007 - 9 U 77/06

    Auftraggeber ist Krankenhausbetrieb: Verjährungsfrist

    Die Klägerin hat in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs in NJW 1985, S. 3063 f. und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 1995, S. 1606 f. hingewiesen.

    Die Klägerin könne sich nicht auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, NJW 1995, S. 1606 f., berufen.

    Das von einer kirchlichen Stiftung betriebene Krankenhaus kann bei Beschaffungsgeschäften ebenfalls als "Gewerbebetrieb" i. S. v. § 196 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 BGB a.F. einzuordnen sein (vgl. BVerfG NJW 1995, 1606 [1607]).

    Vorstehende Kriterien sind auch auf Betriebe einer kirchlichen Stiftung anzuwenden, was das Landgericht unter Heranziehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1995, 1606 f.) im Ausgangspunkt zutreffend zugrunde gelegt hat.

    Das kirchliche Selbststimmungsrecht, das der Annahme eines Gewerbebetriebs entgegenstehen kann, umfasst nur Maßnahmen in Verfolgung diakonischer bzw. karitativer Aufgaben i. S. einer Vorsorge zur Sicherstellung der "religiösen Dimension" des Wirkens (BVerfG NJW 1995, 1606 [1607]).

    Durch die Verjährungsregelung in § 196 BGB a. F. für Beschaffungsgeschäfte wird das kirchliche Selbstbestimmungsrecht mithin nicht berührt (vgl. BVerfG NJW 1995, 1606 [1607]).

  • VK Südbayern, 30.05.2022 - 3194.Z3-3_01-21-70

    Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren,

    Vielmehr erstreckt sich jenes nur auf solches Handeln, dem eine besondere religiöse Prägung bzw. Dimension zukommt und bei welchem es ein nach dem Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft definiertes Proprium zu wahren gilt (BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994, 2 BvR 1339/89; Dörr, in: Burgi/Dreher GWB, § 99 Rn. 19; Korioth, in: Maunz/Dürig GG, Art. 140/Art. 137 WRV Rn. 43).

    Der Antragsgegner nimmt hier vielmehr wie ein beliebiger Marktteilnehmer am Rechts- und Wirtschaftsverkehr teil (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12.10.1994, 2 BvR 1339/89).

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